Die neue Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745
Wie schon bei der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGV 2019 scheint auch das Inkrafttreten der Medical Device Regulation am 26. Mai 2020 bei vielen Therapeuten und Medizinern noch nicht ganz im Bewusstsein angekommen zu sein.
Das liegt daran, dass diese neue Verordnung in erster Linie auf die Hersteller bzw. vermeintliche Hersteller von Medizinprodukten zielt und somit viele Informationen zuerst an Hersteller gehen. Aber auch die Anwender, heißt Mediziner, Therapeuten, Praxisbetreiber und Kliniken werden ab Mai deutlich mehr in die Pflicht genommen.
Ein paar Fakten...
Einführung der neuen Medizinprodukteverordnung
Die MDR 2017/745 trat bereits am 25. Mai 2017 in Kraft. Nach einer 3-Jährigen Übergangszeit und einer sogenannten Koexistenzphase ersetzt die neue Medizinprodukteverordnung die bisherigen Verordnungen 93/42/EWG (MDD) und 90/385/EWG (AIMDD) am 26. Mai 2020 und ist ab diesem Datum verpflichtend anzuwenden.
Neuerungen für Hersteller
Was bedeutet das für Hersteller von Medizinprodukten
Hersteller von Medizinprodukten müssen ihre Produkte erneut auf Konformität überprüfen lassen.
Das bedeutet eine Neu-Zertifizierung für jedes Medizinprodukt in Europa. Unabhängig welche
Klasse, ob Tape, Kontaktlinse oder technisches Gerät bis hin zur Software. All das muss neu
zertifiziert sein um die Zulassung zum Medizinprodukt in Europa zu behalten. Für Hersteller
bedeutet das höhere Anforderungen an Technische Dokumentationen und verantwortliche Personen im
Unternehmen, Verschärfung bei klinischen Bewertungen und mehr Transparenz durch die Einführung
der europaweiten Datenbank EUDAMED.
In der EUDAMED muss jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Medizinprodukten umfangreiche
Dokumente hinterlegen, die nachweisen, dass er nachvollziehbar Hersteller des in den Markt
gebrachten Produktes ist und diese Produktionsschritte überwacht und kontrolliert. Darüber
hinaus muss jede Produktion mit einer eindeutigen Chargennummer in der EUDAMED hinterlegt werden
und diese Informationen müssen sich durch den neuen UDI Code auf dem Produkt wiederfinden. So
wird sichergestellt, dass sich ein Medizinprodukt – ähnlich wie schon in der
Lebensmittelindustrie – nachverfolgen lässt.
Warum der ganze Aufwand?
Man kann sich vorstellen, dass diese neue Verordnung und die damit geforderten Pflichten für
viele Hersteller eine Herausforderung darstellt. Manch ein großes Unternehmen stellt eine
Vielzahl von Medizinprodukten her und all diese Produkte müssen neu zertifiziert werden und mit
jeder neuen Produktion die Daten online gestellt und neue Codes erstellt werden, mit denen die
Produkte ausgezeichnet werden.
Warum wird all dieser Aufwand gefordert?
Ein entscheidender Grund ist die immer vernetztere Welt und die damit immer einfacher werdende
Chance, einen Hersteller irgendwo in der Welt zu finden, der ein Produkt und dazu ein privates
Label anbietet. Was vor 20 Jahren noch Reisen, Recherche vor Ort und persönliche Verhandlungen
bedeutete, wird heute in wenigen Stunden online über diverse –meist asiatische – Handelsportale
erledigt. Damit strömen seit Jahren immer mehr Produkte in den europäischen Markt, die die
Anforderungen an ein zertifiziertes Medizinprodukt nicht erfüllen.
So finden sich viele Produkte im europäischen Markt, die den Anschein erwecken, der angegebene
Inverkehrbringer sei auch der Hersteller, es sei seine eigene Marke und somit kontrolliere er
jeden Produktionsschritt. Doch die Wahrheit sieht in vielen Fällen anders aus. So ist es häufig
ein Produkt aus der Massenfertigung, der Inverkehrbringer hat weder Einblick noch Einfluss auf
die Rohwaren und Produktionsschritte und kontrollieren kann er auch nichts.
Solch ein Produkt ist im europäischen Markt nicht verboten. Nur in der Regel erfüllt es die neue
Medizinprodukteverordnung nicht und wenn es nicht als solches zertifiziert ist, darf es nicht
als Medizinprodukt in der Therapie verwendet werden.
Neuerungen für Praxen und Kliniken
Was bedeutet das für Therapeuten, Praxisbetreiber und Kliniken?
Eigentlich nichts Neues. Denn die Verwendung eines Produktes in der Therapie, welches nicht als
Medizinprodukt zugelassen ist, war schon mit den alten Verordnungen untersagt. Therapeuten und
Therapeutinnen, Praxen und Kliniken waren von je her in der Pflicht, Patienten nur mit Produkten
zu behandeln, die die gültigen Verordnungen erfüllen.
Aber ehrlich gesagt, das war und ist vielen Anwendern nicht bewusst. Besonders Medizinprodukte
der Klasse 1 – wie Tapes zum Beispiel – werden auch bei Anbietern bestellt, die das Tape nur als
normales Konsumerprodukt in den Markt bringen. Mit deutlich geringeren Anforderungen. Oftmals
werden die Produkte auch wissend, dass es kein Medizinprodukt ist, gekauft, da der günstigere
Preis eines solchen Produktes verlockend ist. Kontrollen fanden hierzu kaum oder gar nicht statt
und damit war das Risiko, mit einem nicht zugelassenen Produkt in der Therapie aufzufallen,
extrem gering.
Und hier ändert sich jetzt einiges für die Anwender und Praxis- /
Klinikbetreiber.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung hat die EU unangemeldete Kontrollen angekündigt.
Unabhängig, ob Beschwerden gemeldet wurden oder nicht.
Bei solch einer Kontrolle, oder sollten Patienten Nebenwirkungen aus einer Therapie erleiden und
das bei einer Behörde melden, kann mit der EUDAMED ein einfacher Abgleich mit den in der Praxis
verwendeten Produkten erfolgen und bei Verwendung nicht zertifizierter Produkte entsprechende
Strafen ausgesprochen werden.
Fazit:
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Mit der MDR 2017/745 müssen sämtliche Medizinprodukte in Europa neu zertifiziert sein. Produkte, die diese Standards nicht erfüllen, dürfen nicht als Medizinprodukt verkauft werden.
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Die auf den Verpackungen der Medizinprodukte benannten Hersteller müssen in der EUDAMED Datenbank registriert sein und sämtliche notwendigen Dokumente zum Nachweis und Überwachung der Produktion hinterlegen. Jeder Produktionszyklus muss registriert werden.
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Anbieter, die ein Produkt nur einkaufen und es mit ihrem Namen/Marke versehen (Private Labeling) ohne Kontrolle oder Einfluss auf die Produktion zu haben, erfüllen nicht die Anforderungen des MDR2017/745 und gelten nicht als Hersteller eines Medizinproduktes.
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Therapeuten/innen, Praxisbetreiber und Kliniken dürfen in der Therapie von Patienten nur Produkte verwenden, die nach der neuen MDR 2017/745 zertifiziert sind. Die Einhaltung dieser Regelung wird zukünftig strenger überwacht und kontrolliert. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen.
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